Allgemeine Geschäftsbedingungen der EP Media Werbeagentur GmbH
für den Bereich Plattform Immojobs
1. Allgemeines
Die Firma EP Media Werbeagentur GmbH, Millennium Tower, Handelskai 94-96, 1200 Wien betreibt unter anderem die Internetplattform www.immojobs.at. Diese Plattform ist eine Jobbörse der Immobilienbranche, die Anbietern und Nachfragenden eine schnelle Übersicht freier Positionen in der Immobilienwirtschaft ermöglichen soll.
Die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen EP Media Werbeagentur GmbH und den Vertragspartnern bestimmen sich, soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wird, nach dem Inhalt des Auftrages und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Anzeigenverträge
a) Ein Anzeigenvertrag im Sinne dieses Vertrages ist die Einschaltung eines oder mehrerer Onlineinserate eines Anbieters oder sonstiger Auftraggeber in den Onlineseiten von www.immojobs.at zum Zwecke der Verbreitung im Wege des Internets.
b) Der Vertragsabschluss kommt hinsichtlich der Anzeige durch schriftliche Bestätigung von Seiten EP Media Werbeagentur GmbH zustande, die Schriftform wird auch durch Zusendung eines Telefax oder eines E-Mail gewahrt.
c) Ablehnungsbefugnis: EP Media Werbeagentur GmbH behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nicht zu veröffentlichen, insbesondere dann, wenn der Inhalt der Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für EP Media Werbeagentur GmbH aus sonstigen Gründen unzumutbar erscheint. Der Besteller wird hievon unverzüglich unterrichtet, ihm stehen jedoch aufgrund der berechtigten Ablehnung keine Ersatzansprüche zu.
d) Urheberrechte: EP Media Werbeagentur GmbH ist für den Inhalt der zur Schaltung der Anzeige zur Verfügung gestellten Texte und Bildmaterialien nicht verantwortlich. EP Media Werbeagentur GmbH ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf die allfällige Beeinträchtigung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. Der Besteller ist verpflichtet, EP Media Werbeagentur GmbH aufgrund von Ansprüchen Dritter, die in irgendeiner Weise auf die Ausführung des Anzeigenauftrages gegen EP Media Werbeagentur GmbH erwachsen, vollständig schad- und klaglos zu halten. Bei Inanspruchnahme durch Dritte bleibt es EP Media Werbeagentur GmbH vorbehalten, alleine zu entscheiden, wie auf eine solche reagiert wird, insbesondere, ob eine Streitverkündung an den Besteller (Vertragspartner) erfolgt. Der verantwortliche Besteller (Vertragspartner) kann den Einwand ungenügender Rechtsverteidigung nicht erheben.
e) Markenrechte: Soferne im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrecht benützt werden, wird mit Vertragsabschluss die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Besteller sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
f) Nutzungsrecht: EP Media Werbeagentur GmbH erwirbt an allen von ihr erstellten und veröffentlichten Stellenanzeigen die alleinigen Urheberrechte und alle anderen Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Besteller erfolgt keine Abtretung von Urheberrechten oder anderen Leistungsschutzrechten an den Besteller oder an eine für diesen eventuell tätige Agentur. Soferne der Besteller selbst oder eine für ihn tätige Agentur die Stellenanzeige verfasst, räumt der Besteller EP Media Werbeagentur GmbH das ausschließlich Nutzungsrecht ein, die Stellenanzeigen in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige stehen. Der Besteller sichert zu, dass er zur Rechteübertragung berechtigt ist, EP Media Werbeagentur GmbH ist auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte in Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren und daraus resultierende Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Sämtliche von EP Media Werbeagentur GmbH veröffentlichen Informationen (wie Texte, bildliche Darstellungen etc.) unterliegendem Urheberrecht von EP Media Werbeagentur GmbH.
g) Beginn der Veröffentlichung: Die Anzeige wird zu dem mit dem Besteller vereinbarten Zeitpunkt veröffentlicht. Ist nicht ausdrücklich ein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Besteller ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier und geeigneter Anzeigenmittel verantwortlich. EP Media Werbeagentur GmbH hat nicht zu vertreten, wenn es zu Verzögerungen kommt, die infolge des Inhaltes des durch den Besteller zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes bedingt sind, seien sie inhaltlicher oder technischer Natur.
h) Ort der Veröffentlichung: EP Media Werbeagentur GmbH ist aufgrund des Anzeigenvertrages beauftragt, die Veröffentlichung der Stellenanzeige des Bestellers auf ihren Internetseiten zu veranlassen. Sie ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige in jedem von ihr frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen, nicht jedoch auf Kosten des Bestellers.
i) Unterbindungsmöglichkeit: Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass es nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die von EP Media Werbeagentur GmbH veröffentlichten Stellenanzeigen auch durch andere Internetanbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Der Besteller erteilt EP Media Werbeagentur GmbH vorweg alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen um EP Media Werbeagentur GmbH in die Lage zu versetzen, im Rahmen der technisch und rechtlichen Möglichkeiten ein Kopieren, ein Linking und/oder Framing im dargestellten Sinn zu unterbinden. Sollte es dennoch zu Eingriffen kommen, so kann der Besteller daraus gegen EP Media Werbeagentur GmbH keine Ansprüche erheben.
j) Abänderungen von Anzeigentexten: EP Media Werbeagentur GmbH verpflichtet sich, auf Aufforderung des Bestellers Änderungen an der durch sie verbreiteten Stellenanzeige des Bestellers während des Veröffentlichungszeitraumes vorzunehmen, soferne EP Media Werbeagentur GmbH dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind jedenfalls Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.
k) Entgelt für Änderungen: Änderungen, die durch den Besteller selbst bewirkbar sind, werden kostenlos durchgeführt. Darüber hinausgehende Abänderungen werden nur gegen ein aufwandabhängiges Entgelt durchgeführt. EP Media Werbeagentur GmbH unterrichtet in diesem Fall den Besteller vorab und nimmt die gewünschten Abänderungen erst dann vor, wenn eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Bestellers vorliegt.
l) Keine Aufbewahrungspflicht: EP Media Werbeagentur GmbH ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren. Eventuell vom Besteller zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeige sind von EP Media Werbeagentur GmbH nur auf ausdrückliche schriftliche Aufforderung des Bestellers maximal drei Monate aufzubewahren und zurückzusenden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die Preise von EP Media Werbeagentur GmbH bestimmen sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – nach den jeweils gültigen Preislisten, die im Internet online über die Domain von EP Media Werbeagentur GmbH „www.immojobs.at“ abrufbar sind. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zuganges des Antrages des Vertragspartners von EP Media Werbeagentur GmbH im Internet veröffentlicht ist. Sämtliche von EP Media Werbeagentur GmbH genannten Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive sämtlicher Steuern und Abgaben.
b) EP Media Werbeagentur GmbH erstellt die Rechnung unverzüglich nach Auftragserteilung und übersendet diese an den Besteller (Vertragspartner). Als Rechnungsadresse gilt neben der firmenmäßigen Anschrift auch die vom Besteller bei Vertragsschluss selbst angegebene Adresse als vereinbart. Die Rechnung ist zahlbar unmittelbar nach Erhalt und haben Zahlungen an EP Media Werbeagentur GmbH mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von EP Media Werbeagentur GmbH namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von EP Media Werbeagentur GmbH bekannt gegebenen Konto maßgebend.
c) Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen spesen- und abzugsfrei unverzüglich nach Zugang der Rechnung beim Rechnungsadressaten zu leisten.
d) Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Bezahlung des vereinbarten Preises andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden.
e) Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist EP Media Werbeagentur GmbH berechtigt, Verzugszinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu berechnen. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle sonstigen prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von EP Media Werbeagentur GmbH beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Gegen den Vertragspartner geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.
f) Bei Zahlungsverzug entfallen automatisch die dem Vertragspartner allenfalls eingeräumte Rabatte, ohne dass es diesbezüglich einer gesonderten Ankündigung durch EP Media Werbeagentur GmbH bedarf.
g) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner – aus welchen Gründen auch immer - ist mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig.
h) Für den Fall des Zahlungsverzuges oder der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners ist EP Media Werbeagentur GmbH berechtigt, die vertragliche Verpflichtungsausführung von Aufträgen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. In diesen Fällen ist EP Media Werbeagentur GmbH auch berechtigt, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen. Weiters ist EP Media Werbeagentur GmbH in diesen Fällen berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
4. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, Irrtumsanfechtung:
a) EP Media Werbeagentur GmbH stellt dem Vertragspartner die Möglichkeit des Zugriffs auf eigene Dienste zur Verfügung. EP Media Werbeagentur GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der in ihren Diensten von den Stellensuchenden angegebenen Daten. EP Media Werbeagentur GmbH unternimmt alle Anstrengungen, die angebotenen Dienste 24 Stunden pro Tag zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass EP Media Werbeagentur GmbH auf Grund von nicht beeinflussbaren äußeren Einwirkungen keine 100%-ige Verfügbarkeit der Dienste gewährleisten oder garantieren kann.
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Die Einschaltung ist vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach der Veröffentlichung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu prüfen. Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche detailliert schriftlich EP Media Werbeagentur GmbH mitzuteilen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht fristgerecht erhoben, gilt die Einschaltung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
c) EP Media Werbeagentur GmbH behält sich das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung/Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Preisminderung oder Wandlung können nur verlangt werden, sofern kein weiterer Verbesserungsversuch dem Vertragspartner zumutbar erscheint.
d) Die Haftung von EP Media Werbeagentur GmbH ist auf Schäden, die bei der Stellenanzeige selbst auftreten, beschränkt. Die Haftung von EP Media Werbeagentur GmbH für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige indirekte Schäden wird – so weit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung von EP Media Werbeagentur GmbH für Schäden wegen leichter oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Etwaige Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten nach Eintritt des Schadens bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.
e) Die Stellenanzeigen durch EP Media Werbeagentur GmbH basieren ausschließlich auf den vom Besteller (Vertragspartner) erteilten (Selbst)Auskünften und werden auf ihre inhaltliche Richtigkeit von EP Media Werbeagentur GmbH nicht geprüft. EP Media Werbeagentur GmbH kann daher für unrichtige Angaben nicht zur Haftung herangezogen werden. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt daher allein der Besteller (Vertragspartner) die Verantwortung.
f) Da die Vertragspartner einen Log-In-Namen sowie ein Passwort benutzen, sind sie für diese selbst verantwortlich und haften für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung oder Verlust entstehen.
g) Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von EP Media Werbeagentur GmbH, wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten. Soweit als möglich werden diese Arbeiten im Netz bekannt gegeben. Bei Unterbrechungen – aus welchen Gründen auch immer – können Ansprüche gegen EP Media Werbeagentur GmbH oder den Provider nicht gestellt werden. Unterbrochene Übertragungen, die auf Netzausfälle zurückzuführen sind, auf die EP Media Werbeagentur GmbH keinen Einfluss hat, sowie unterbrochene Übertragungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, können gegenüber EP Media Werbeagentur GmbH keine Ansprüche begründen.
5. Gerichtsstand und anwendbares Recht
a) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis, an welchem EP Media Werbeagentur GmbH als Vertragspartner beteiligt ist, ist die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.
b) Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit des österreichischen Rechtes unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes vereinbart. Die Vertrags-, Bestell-, Beschwerde-, Geschäfts- und Gerichtssprache ist Deutsch.
6. Sonstiges
a) Sollten etwaige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
b) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von Schriftformerfordernis.
c) Der Vertragpartner (Besteller) hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Vertragspartner (Besteller) zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.
d) Der Vertragspartner (Besteller) erteilt seine ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung, dass er über seine an EP Media Werbeagentur GmbH mitgeteilten Kontaktdaten von EP Media Werbeagentur GmbH zu Werbezwecken informiert wird.
e) Diese Vertragsbedingungen sind für Unternehmer als Vertragspartner vorgesehen. Sollten Vertragspartner aber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sein, so gelten die Bestimmungen für diese nur insoweit, als zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzes nicht widersprochen wird.
f) EP Media Werbeagentur GmbH behält sich das Recht vor, einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung zu ändern. EP Media Werbeagentur GmbH wird solche Änderungen auf der Website veröffentlichen.

